Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V.
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Gemeinsame Presserklärung von BUND, BBU und BI Großenlüder

 

Umweltverbände und Bürgerinitiative erheben Einsprüche gegen die Vertiefung des Kalksteinbruchs im hessischen Großenlüder

(Großenlüder, Bonn, 27.07.2011) Gegen den Antrag der Firma Zement- und Kalkwerke Otterbein GmbH & Co KG zur Vertiefung des Kalksteinbruchs im hessischen Großenlüder haben u. a. der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) und der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND, Kreisverband Fulda und Landesverband Hessen) Einsprüche erhoben. Die Einsprüche wurden fristgerecht im Rahmen des offiziellen Planfeststellungsverfahrens beim zuständigen Regierungspräsidium Kassel, Nebenstelle Bad Hersfeld, eingereicht.

Der BBU bezieht sich in seinem Einspruch auf das Grundgesetz und verweist auf das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, auf das Recht auf Eigentum, sowie auf das Recht der natürlichen Lebensgrundlagen. Der BBU hält das Vorhaben auf der Grundlage der vorgelegten Unterlagen für nicht genehmigungsfähig.

Zur Begründung seines schriftlichen Einspruchs betont der BBU, dass das Vorhaben nicht mit den Regelungen zum vorhandenen Heilquellenschutzgebiet, den benachbarten Trinkwasserschutzgebieten, den gesetzlichen geschützten Biotopen und dem Denkmalschutzgesetz in Einklang zu bringen ist. Zudem droht eine unzulässige Beeinträchtigung der Natura 2000/FFH-Gebiete im Einwirkungsbereich des Vorhabens. Sorgen bereitet dem BBU auch die geplante Verfüllung mit “unbestimmtem” Fremdmaterial im Grundwasserbereich und dass es zu einer unzulässigen Grundwasserabsenkung kommen kann.

Weiterhin heißt es im Einspruch des BBU, dass das Aufkommen an Staub und Lärm systematisch unterschätzt wird, die Sicherheit von Umwelt und Bevölkerung bei den geplanten Sprengungen nicht gegeben, und die Erfüllung der Pflichten der Störfall-Verordnung nicht dargelegt ist.

Der BBU beantragt in seinem Einspruch die Durchführung eines Erörterungstermins und dessen Bekanntmachung mindestens einen Monat vor seiner Durchführung.

Der BUND kommt aufgrund der bestehenden Mängel und Ermittlungsdefizite in seiner 40seitigen Stellungnahme ebenfalls zu dem Fazit, dass das beantragte Vorhaben nicht genehmigungsfähig ist. Neben den bestehenden Defiziten wie beispielsweise bei der Betrachtung von Luftverunreinigungen und Lärm ist die Umweltverträglichkeitsuntersuchung in wesentlichen Teilen unvollständig und kann daher nicht Gegenstand einer positiven behördlichen Entscheidung sein. Außerdem wäre im Hinblick auf die unzureichende Standsicherheit eine Genehmigung des Planänderungsantrags aufgrund der Gefährdung des FFH-Gebietes „Kalkberge bei Großenlüder“ nicht mit europäischem Recht vereinbar. Gemäß des BUND sind diese Mängel so offensichtlich, dass das Verfahren mit einem Versagensbescheid zu beenden ist.

Dass der Antrag der Zement- und Kalkwerke (ZKW) Otterbein auf Vertiefung ihres Kalksteinbruchs und Grundwasserabsenkung zu versagen ist, begründet auch die Bürgerinitiative Pro Lebensraum Großenlüder in ihrer Einwendung.

Sogar in Nordrhein-Westfalen stößt das Vorhaben auf Ablehnung. Zum Schutz der biologischen Vielfalt haben auch Münsterländer Umweltschützer einen Sammeleinspruch beim Regierungspräsidium in Kassel eingereicht.

Weitere Informationen zu dem geplanten Ausbau des Kalksteinbruchs Großenlüder gibt es bei der Bürgerinitiative 
Pro Lebensraum Großenlüder e.V.
c/o Zum Atzmannstein 1
36137 Großenlüder
Telefon: 06648-620885
www.pro-grossenlueder.de

Spenden werden auf das BI-Konto bei der Sparkasse Großenlüder, Konto-Nr. 29 003 765,
BLZ 530 501 80, erbeten.

Kontakt für weitere Rückfragen:

Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e. V.
www.bbu-online.de
0228-214032

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
Kreisverband Fulda im Landesverband Hessen e.V.
Lothar Diel (1. Vorsitzender)
Tel. 06648/61487